Zuckenriet wird bereits im Jahr 782 erstmals in einer Urkunde erwähnt. Am 8. November 782 übertrug ein gewisser Roadpert die Hälfte seines dortigen Besitzes an das Kloster St.Gallen. In den nächsten hundert Jahren erscheint Zuckenriet noch elf weitere Male in den Urkunden des Stiftsarchivs St.Gallen; der Ort hatte für das Kloster offensichtlich eine große Bedeutung. Im 11./12. Jahrhundert liess Abt Ulrich von Eppenstein in Zuckenriet einen festen Turm bauen, in dem die klösterlichen Verwalter ihren Sitz nahmen. Nachdem das aus dem Turm erwachsene Schloss seit dem Spätmittelalter zahlreiche Besitzerwechsel erlebt hatte, kam es 1735 wieder an das Kloster St.Gallen, das 1543 bereits das Zuckenrieter Gericht zurückgekauft hatte. Es verblieb bis zur Säkularisierung (1805) beim Kloster und wurde 1907 vom Kanton St.Gallen an Private verkauft.
Zuckenriet war nie eine eigene Pfarrei, sondern gehörte kirchlich zum nahe gelegenen Niederhelfenschwil. Als in den Jahren 1610/11 im ganzen Land die Pest wütete, soll ein Zuckenrieter für den Fall seines Überlebens die Errichtung einer Kapelle gelobt haben. Obwohl es sich dabei nur um eine Sage handelt, so dürfte diese Ursprungsgeschichte dennoch wahre Züge haben. Jedenfalls lässt sich die Absicht, in Zuckenriet eine Kapelle zu errichten, exakt bis ins Pestjahr 1611 zurückverfolgen. Am 8. November dieses Jahres gestattete das Kloster St.Gallen dem Ammann und der Gemeinde Zuckenriet, »zur Ehre Gottes und der heiligen Äbte Gallus und Otmar allernächst bei dem Dorfe eine neue Kapelle, 12 Fuß breit und mindestens 24 Fuß lang, zu erbauen«. Für die Errichtung dieser Kapelle gestattete die Fürstabtei den Abbau von hundert Stück Tuffstein aus dem klösterlichen Steinbruch bei Helfenschwil.
Die ›Baugenehmigung‹ der Zuckenrieter Kapelle ›zur Ehre Gottes und der heiligen Äbte Gallus und Otmar‹ hat in der Forschung zur Annahme geführt, dass dieses Gotteshaus zunächst Sankt Gallus und Otmar als Patrone gehabt habe. Aus diesem Grund erscheint Zuckenriet auch hier auf sanktgallus.net. Sehr wahrscheinlich ist diese Vermutung allerdings gar nicht zutreffend. Gallus und Otmar erscheinen nach Fertigstellung der Kapelle nie als deren Patrone. Vielmehr begegnen uns der Nothelfer Georg als Haupt- sowie die Pestheiligen Sebastian und Rochus als Nebenpatrone der Zuckenrieter Kapelle. Aus der Gründungslegende des Gotteshauses, dessen Ursprung wohl tatsächlich in einer Pestkapelle zu suchen ist, lassen sich diese Patrone denn auch bestens erklären. Dass die Fürstabtei zu Beginn des 17. Jahrhunderts Reliquien von Gallus und Otmar an eine völlig unbedeutende St.Galler Landkapelle abgegeben haben könnte, scheint dagegen eher weniger wahrscheinlich. Seit der Reformation beklagte das Kloster, das 1529 von blindwütigen Bilderstürmern heimgesucht worden war, selber einen Mangel an solchen Reliquien.
Demnach bezieht sich die im Stiftungsbrief der Zuckenrieter Kapelle gebrauchte Wendung ›zur Ehre Gottes und der heiligen Äbte Gallus und Otmar‹ wohl nicht auf die künftigen Patrone. Sie verweist vielmehr darauf, dass im Herrschaftsgebiet der Fürstabtei St.Gallen letztlich jedes fromme Werk zur Ehre Gottes und der heiligen Kloster- und Landespatrone Gallus und Otmar geschah. In seinen Heiligen verherrlichte sich die Fürstabtei gewissermaßen selber.
In einem Reversbrief vom 11. Oktober 1631 versprachen Ammann und Gemeinde von Zuckenriet, dass durch den Kapellbau weder dem Kloster St.Gallen noch der Pfarrkirche Helfenschwil ein finanzieller oder rechtlicher Nachteil erwachsen solle. Offenbar hatte sich der Baubeginn so lange hingezogen, möglicherweise weil zwar ein Gelübde und eine obrigkeitliche Bewilligung für den Kapellbau, aber noch nicht genügend Geld vorhanden war. Für den Unterhalt des Gotteshauses musste gemäß Revers die Gemeinde bzw. die zu diesem Zweck errichtete Kapellgenossenschaft aufkommen – und nicht die Pfarrei. Die geistliche Gewalt über die Kapelle stand dem Kloster St.Gallen zu. Die Aufsicht oblag dem Pfarrer von Niederhelfenschwil, der viermal im Jahr eine Heilige Messe in Zuckenriet lesen sollte.
Aber schon bald forderten die Zuckenrieter vom Niederhelfenschwiler Pfarrer wesentlich mehr Leistungen ein als vereinbart. Um in ihrer Kapelle auch Sonntagsgottesdienste abhalten zu können, vergrößerten sie diese nach 1720 durch den Anbau eines rudimentären Bretterverschlags. Wegen ihrer stets wachsenden Forderungen an den Pfarrer wurden die Zuckenrieter 1765 vom klösterlichen Offizial Iso Walser scharf zurechtgewiesen und an den Stiftungs- und Reversbrief (1611/1631) erinnert. 1843/44, also bereits nach der Auflösung des Klosters St.Gallen, wurde die Zuckenrieter Kapelle renoviert und vergrößert. Der Niederhelfenschwiler Pfarrer Nussbauner, mit dem die Zuckenrieter wenige Jahre zuvor noch im Clinch gestanden hatten, schenkte der Kapelle einen großen Betrag.
Die alte Kapelle von Zuckenriet bot Raum für ungefähr 50 Personen. Zu klein geworden, wurde sie abgebrochen, nachdem 1959 etwas nördlich des alten Bauplatzes eine neue Sankt Georgs-Kapelle errichtet worden war. Der Architekt Paul Gaudy entwarf das neue Gotteshaus, das Platz für etwa doppelt so viele Menschen bietet.