Die evangelische Kirche im Frankfurter Stadtteil Preungesheim hat mehrere Vorgängerbauten. Bereits im 8. Jahrhundert dürfte hier das erste Gotteshaus errichtet worden sein. (2017)
Die heutige Anordnung des Kirchenraums geht auf eine Umgestaltung in den 1930er Jahren zurück. Damals wurde an der Südwand eine spätgotische Doppelarkade freigelegt und der Altar von der Ost- auf die Südseite verlegt. (2017)
An der Ostwand der Kirche haben sich Fresken aus der Zeit nach 1275 erhalten. Sie stellen Maria mit dem Kind (rechts) und – wahrscheinlich – den heiligen Georg dar. (2017)
Das Wandgemälde »segnender Christus mit Bauern« ist ein Werk von Otto Linnemann (1876–1961). Die Kanzel stammt noch aus der Barockzeit und wurde 1939 neu gefasst. (2017)
Ein in den 1920er-Jahren im Pfarrhof gefundener Steintrog wurde damals als romanisches Taufbecken interpretiert. Der Kirchenvorstand ließ ihn 1936 als »tausendjähriges Taufbecken der St. Galluskirche« aufstellen. (2017)
An der Westwand erinnert eine Gedenktafel an die Amtszeit von Pfarrer Friedrich Wilhelm Schäfer, der zwischen 1924 und1936 in Preungesheim wirkte. Schäfer propagierte Sankt Gallus als Kirchenpatron, doch konnte sich diese Widmung nicht durchsetzen. (2017)
Südansicht des evangelischen Gotteshauses von Preungesheim, das seit 1951 den Titel »Kreuzkirche« trägt. Die Ovalfenster im unteren Fassadenteil sind neubarock und stammen aus der Umbauzeit der 1930er-Jahre. (2017)
Im barocken Pfarrhaus befindet sich heute das Preungesheimer Stadtteilmuseum, das »Museum an der Kreuzkirche«. (2017)
In Preungesheim, das seit 1910 ein Stadtteil von Frankfurt am Main ist, stand bereits im 8. Jahrhundert ein Gotteshaus. Bei Ausgrabungsarbeiten stießen die Archäologen etwa 175 cm unter dem Bodenniveau der heutigen Kirche auf Bauteile aus der damaligen Zeit. Aus dem 8. Jahrhundert, genauer aus dem Jahr 772, stammt auch die älteste schriftliche Erwähnung des Ortsnamens Preungesheim (Bruningesheim), die im Lorscher Codex überliefert ist.
Die Kirche von Preungesheim wird im Jahr 1275 erstmals schriftlich erwähnt, als ihre Patronatsrechte an den Deutschen Orden übergingen. Die Kirche war zu diesem Zeitpunkt bereits vier Mal erweitert bzw. umgebaut worden. Wahrscheinlich schon bald nach 1275 entstanden an der Ostwand der Kirche zwei Wandmalereien von hohem künstlerischem Rang, die bei Renovierungsarbeiten im Jahr 1997 hinter der Orgel wieder zum Vorschein kamen. Sie zeigen einen Ritterheiligen – wohl den heiligen Georg, den Patron des Deutschen Ordens – sowie eine thronende Maria mit dem Jesuskind.
Das mittelalterliche Patrozinium der Preungesheimer Kirche ist in keinem Schriftstück überliefert. Bisweilen wird Sankt Gallus als ursprünglicher Patron angenommen, eine Zuschreibung, die auf Pfarrer Friedrich Wilhelm Schäfer zurückgeht, der in den 1920er und 30er Jahren mit viel Engagement in Preungesheim wirkte. Schäfer berief sich bei seiner Patrozinienbestimmung auf den Termin des Kirchweihfestes, das nach Auskunft von alten Preungesheimer Gemeindemitgliedern am Gallustag (16. Oktober) bzw. am darauffolgenden Sonntag gefeiert wurde.
Spätestens seit den 1920er Jahren galt also der heilige Gallus als Patron der evangelischen Pfarrkirche von Preungesheim. Allerdings konnte sich dieser Titel nicht auf Dauer durchsetzen. Denn zu Beginn des 20. Jahrhunderts war auch im Frankfurter Stadtteil Gallus eine Sankt Gallus-Kirche errichtet worden. Um Verwechslungen zu vermeiden, beschloss die Preungesheimer Gemeinde im Jahr 1951, ihr Gotteshaus fortan Kreuzkirche zu nennen.
Literatur
Blath, Martin, Frankfurt von A bis Z. Das Stadtlexikon für Einsteiger und Fortgeschrittene, Frankfurt a. M. 2004.
Kramer, Waldemar, Frankfurt-Lexikon, Frankfurt a. M. 1994.
Schomann, Heinz, Die Kreuzkirche in Preungesheim, Frankfurt a. M. 2001 (Notizen zum Denkmalschutz 10).
Staerkle, Paul, Von den Sankt Gallus-Patrozinien, in: Bischöfliches Ordinariat und Katholischer Administrationsrat St.Gallen (Hg.), Sankt Gallus Gedenkbuch. Zur Erinnerung an die Dreizehnhundert-Jahr-Feier vom Tode des heiligen Gallus am 16. Oktober 1951, St.Gallen 1952, S. 48–74.
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Stand: Dezember 2017