In Brütten dürfte schon im 9. Jahrhundert ein Gotteshaus gestanden haben. Schriftlich belegen lässt sich eine Kirche zwar erst seit 1223, doch ihr einstiger Patron – der heilige Gallus – deutet auf eine Errichtung durch das Kloster St.Gallen hin. Dieses besaß in Brütten bis zum Beginn des 10. Jahrhunderts vermutlich umfangreiche Güter, die dann allerdings von weltlichen Herren entfremdet wurden. Im Jahr 979 gelangte Brütten über Verwandte des ersten Einsiedler Abts Eberhard († 958) an das Kloster Einsiedeln. Möglicherweise erfolgte diese Übertragung (im Tausch gegen Güter am Oberrhein) nicht zuletzt deshalb, weil das Adelsgeschlecht der Eberharden Rückgabeforderungen des Klosters St.Gallen entgegenwirken wollte. Mit Erfolg: 996 bestätigte Kaiser Otto III. Einsiedeln den Brüttener Besitz, und in der Folge übte dieses Kloster seine Rechte bis ins 19. Jahrhundert hinein weitgehend ungehindert aus.
Brütten liegt auf einer exponierten aber fruchtbaren Hochebene (ca. 600 M. ü. M.) etwas südwestlich der zürcherischen Stadt Winterthur. Auf dem Gemeindegebiet wurden die Reste einer Römerstraße (Vindonissa-Brigantium) sowie einer spätrömischen Villa gefunden. Die eigentliche Besiedelung erfolgte aber erst durch die Alemannen. Erstmals schriftlich erwähnt ist Brütten (Pritta) in einer Urkunde vom 19. Juli 876. Darin überträgt die adlige Richkart dem Kloster St.Gallen ihren ererbten Besitz in Brütten unter der Bedingung, dass ihr das Kloster bis zu ihrem Tod Güter in Glattburg zur Verfügung stellt. Richkart könnte aus dem Umkreis der wohlhabenden Landolt-Beata-Sippe stammen, der das Kloster etliche bedeutende Schenkungen (zum Beispiel in Uznach) verdankte.
Das Kloster Einsiedeln ließ seinen umfangreichen Brüttener Besitz, zu dem fünf große Höfe gehörten, durch Ministeriale verwalten, die 1246 als miles de Britton erstmals schriftlich fassbar werden. Ursprünglich gehörte Brütten wohl zur sanktgallischen Großpfarrei Illnau. Wann genau die Galluskapelle zur Pfarrkirche wurde, ist unklar. 1349 erreichte der Einsiedler Abt Heinrich II. jedenfalls die Inkorporation der Pfarrkirche. Neben der Kollatur besaß Einsiedeln in Brütten das Zehnten-Einzugsrecht sowie das Niedergericht. Diese Rechte bleiben dem Kloster grundsätzlich auch erhalten, nachdem in Brütten die Reformation durchgesetzt worden war. Zürich beanspruchte nun ein Mitspracherecht bei der Pfarrwahl, wobei der Einsiedler Abt jeweils aus einem Dreiervorschlag auswählen konnte. Die Rechte des Klosters Einsiedeln überdauerten auch die Revolution und die Zeit der Helvetik. Erst 1834 kaufte der Kanton Zürich dem Kloster Einsiedeln die Pfrund- und Kollaturrechte in Brütten ab.